Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) ist Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Gegen den Bescheid des Antragsgegners und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte 1996 erhob der Antragsteller Einspruch und begehrte die Berücksichtigung weiterer Betriebsausgaben von 44 795 DM aus einem Einkauf von Waren im Ausland. Nachdem das FA einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheids in Höhe des streitigen Betrages abgelehnt hatte, stellte der Antragsteller einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht (FG).
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