OLG Düsseldorf - Beschluss vom 15.11.2021
3 Wx 84/21
Normen:
GBO §§ 71 ff.; UmwG § 123 Abs. 2 Nr. 1; BGB §§ 164 ff.;
Vorinstanzen:
AG Viersen, - Vorinstanzaktenzeichen D-1281-17

Beschwerde gegen den Beschluss eines GrundbuchamtesVorlage von Vollmachten in Urkundsform für die in einem Abspaltungsvertrag undÜbernahmevertrag genannten VertreterBeschränkung der Prüfungskompetenz eines Grundbuchamtes

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2021 - Aktenzeichen 3 Wx 84/21

DRsp Nr. 2022/2144

Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamtes Vorlage von Vollmachten in Urkundsform für die in einem Abspaltungsvertrag und Übernahmevertrag genannten Vertreter Beschränkung der Prüfungskompetenz eines Grundbuchamtes

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Grundbuchamtes vom 5. März 2021 aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Eintragungsanträge der Beteiligten zu 1 vom 28. Januar 2021 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.

Normenkette:

GBO §§ 71 ff.; UmwG § 123 Abs. 2 Nr. 1; BGB §§ 164 ff.;

Gründe

I.