Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 21. Febr. 2019 wird der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts Duisburg - Registergerichts - vom 8. Febr. 2019 aufgehoben.
Das Registergericht wird angewiesen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut über den Eintragungsantrag der Beteiligten zu entscheiden.
Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren: 5.000,- €
I.
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