OLG Düsseldorf - Beschluss vom 21.01.2022
3 Wx 227/21
Normen:
GmbHG § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 -3 und S. 3; StGB § 265c; StGB § 265d; StGB § 265e; StGB §§ 263 ff.;
Vorinstanzen:
AG Duisburg, vom 10.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 8 AR 814/21

Beschwerde gegen den Beschluss eines RegistergerichtsAntrag auf Eintragung einer Gesellschaft nebst abstrakter Vertretungsregelung und einer Geschäftsführerbestellung in das HandelsregisterVersicherung eines Geschäftsführers zu StraftatbeständenDynamische Verweisung im GmbHG

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.01.2022 - Aktenzeichen 3 Wx 227/21

DRsp Nr. 2022/12467

Beschwerde gegen den Beschluss eines Registergerichts Antrag auf Eintragung einer Gesellschaft nebst abstrakter Vertretungsregelung und einer Geschäftsführerbestellung in das Handelsregister Versicherung eines Geschäftsführers zu Straftatbeständen Dynamische Verweisung im GmbHG

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Duisburg vom 10. November 2021 wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdewert beträgt 5.000 €.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

GmbHG § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 -3 und S. 3; StGB § 265c; StGB § 265d; StGB § 265e; StGB §§ 263 ff.;

Gründe

I.

Der Beteiligte ist Gründungsgesellschafter und bestellter Geschäftsführer der im Beschlusseingang bezeichneten Unternehmergesellschaft. Mit am 11. Juni 2021 notariell beglaubigter Erklärung hat er die Eintragung der Gesellschaft nebst abstrakter Vertretungsregelung und seiner Geschäftsführerbestellung in das Handelsregister beantragt. Dem Antrag beigefügt hat er eine Versicherung als Geschäftsführer, die unter anderem lautet:

"Es liegen keine Umstände vor, aufgrund derer ich nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 3 GmbHG vom Amt eines Geschäftsführers ausgeschlossen wäre.

a)