Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 16. Juni 2022 wird zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligte zu 1), eine GmbH, ist seit dem 11. April 1967 im Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Sie ist zugleich einzige persönlich haftende Gesellschafterin der in Abteilung A des Handelsregisters eingetragenen M VerwaltungsGmbH & Co. KG (im Folgenden: KG). Die KG wiederum wird in der zuletzt in den Registerordner aufgenommenen Gesellschafterliste als Alleingesellschafterin der Beteiligten zu 1) ausgewiesen.
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