AG Berlin-Charlottenburg, vom 19.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen HRB
Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufnahme der Gesellschafterliste einer GmbHVorläufige Verpflichtung zur AntragsrücknahmeUnzulässigkeit einer Beschwerde
KG, Beschluss vom 21.12.2021 - Aktenzeichen 22 W 41/21
DRsp Nr. 2022/5757
Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufnahme der Gesellschafterliste einer GmbHVorläufige Verpflichtung zur AntragsrücknahmeUnzulässigkeit einer Beschwerde
Eine gegen die Ablehnung der Aufnahme einer GmbH-Gesellschafterliste gerichtete Beschwerde der Gesellschaft ist als unzulässig zu verwerfen, wenn ihr durch eine einstweilige Verfügung aufgegeben ist, den Antrag auf Aufnahme der Liste zurückzunehmen.