Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird als unzulässig verworfen, die der Beteiligten zu 3) zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligte zu 1), eine GmbH, ist seit dem 4. Dezember 2019 im Handelsregister eingetragen. Durch Beschluss vom 7. Dezember 2020 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Eintragung des entsprechenden Vermerks erfolgte am 17. Dezember 2020.
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