Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Mit seiner Beschwerde wendet sich der Antragsteller gegen die Bestellung eines Prozesspflegers durch das Verwaltungsgericht München für das Verfahren M 6 M 17.4518, das die gerichtliche Kostenrechnung vom 27. Juni 2016 im Verfahren M 6 K 15.321 betrifft, die nicht mehr weiterverfolgt wird, sowie für einen Wiederaufnahmeantrag in demselben Verfahren. Das Klageverfahren M 6 K 15.321, das wegen Versäumung der Klagefrist als unzulässig abgewiesen wurde, hatte die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand.
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