Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beteiligten zu 1.a) und b) je zur Hälfte auferlegt.
Geschäftswert: 60.000 €.
I.
An der betroffenen GmbH waren der Beteiligte zu 1.b) und sein im Jahre 2000 verstorbener Bruder, der Vater der Beteiligten zu 2., zu je 50 % beteiligt; die Brüder waren zugleich die Geschäftsführer der Gesellschaft, einer Komplementär-GmbH einer KG. Die Beteiligten zu 2. sind ausweislich eines vom Amtsgericht Düsseldorf am 19. Juli 2020 erteilten gemeinschaftlichen Erbscheins - nach Erteilung und Einziehung eines zuvor aufgrund gesetzlicher Erbfolge ausgestellten Erbscheins - alleinige Erben nach ihrem Vater.
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