OLG Düsseldorf - Beschluss vom 10.02.2021
3 Wx 5/21
Normen:
FamFG § 65 Abs. 3; BGB § 29;
Fundstellen:
GmbHR 2021, 545
NZG 2021, 882
Vorinstanzen:
AG Düsseldorf, vom 19.07.2020

Beschwerde gegen die Entscheidung eines RegistergerichtsBestellung eines Notgeschäftsführers für eine GmbHFehlen eines für die organschaftliche Vertretung einer GmbH unentbehrlichen Geschäftsführers

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2021 - Aktenzeichen 3 Wx 5/21

DRsp Nr. 2021/5676

Beschwerde gegen die Entscheidung eines Registergerichts Bestellung eines Notgeschäftsführers für eine GmbH Fehlen eines für die organschaftliche Vertretung einer GmbH unentbehrlichen Geschäftsführers

Tenor

Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beteiligten zu 1.a) und b) je zur Hälfte auferlegt.

Geschäftswert: 60.000 €.

Normenkette:

FamFG § 65 Abs. 3; BGB § 29;

Gründe

I.

An der betroffenen GmbH waren der Beteiligte zu 1.b) und sein im Jahre 2000 verstorbener Bruder, der Vater der Beteiligten zu 2., zu je 50 % beteiligt; die Brüder waren zugleich die Geschäftsführer der Gesellschaft, einer Komplementär-GmbH einer KG. Die Beteiligten zu 2. sind ausweislich eines vom Amtsgericht Düsseldorf am 19. Juli 2020 erteilten gemeinschaftlichen Erbscheins - nach Erteilung und Einziehung eines zuvor aufgrund gesetzlicher Erbfolge ausgestellten Erbscheins - alleinige Erben nach ihrem Vater.