Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Feststellung des Streitwertes, nach dem sich die Gerichtsgebühren berechnen, ist nicht zu beanstanden.
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