Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 15. November 2021 -
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde, mit der die Antragstellerin die Herabsetzung des vom Verwaltungsgericht festgesetzten Streitwerts von 5.000,00 € auf 50,00 € begehrt, ist nach § 68 Abs. 1 GKG zulässig und begründet.
Für die Beschwerde gilt nicht der Vertretungszwang nach §
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