VGH Bayern - Beschluss vom 13.11.2020
9 C 20.2373
Normen:
BayBO Art. 2 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 29.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen W 4 K 20.90

Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts in einem baurechtlichen Verfahren

VGH Bayern, Beschluss vom 13.11.2020 - Aktenzeichen 9 C 20.2373

DRsp Nr. 2020/18235

Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts in einem baurechtlichen Verfahren

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BayBO Art. 2 Abs. 2;

Gründe

Die von den Bevollmächtigten der Beklagten in eigenem Namen eingelegte Beschwerde, über die nach § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Berichterstatter als Einzelrichter entscheidet, ist gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG, § 68 Abs. 1 GKG zulässig, aber unbegründet.