Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen Beschluss des Sozialgerichts Meiningen vom 18. April 2017 (
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
I.
Streitig ist die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für das beim Sozialgericht (SG) Meiningen anhängig gewesene Verfahren (Az.: S
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