Auf die Beschwerde der Bevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Neustadt a.d. Aisch vom 07.11.2019 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Verfahrenswert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.
I.
Mit Ihrer Beschwerde wendet sich die Bevollmächtigte der Antragsgegnerin gegen die Wertfestsetzung in einem Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge.
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