Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 18. März 2019 abgeändert:
Der gegen die Kostenberechnung der Antragsgegnerin vom 30. November 2016 (Rechnungsnummer 7264/2016) gerichtete Antrag der Antragstellerin auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
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