Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 02. Februar 2022 wird zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligte ist seit dem Jahr 2014 im Handelsregister B eingetragen, seit dem Jahr 2018 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, nachdem sie ihren Sitz aus Freiburg dorthin verlegt hatte.
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