Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg vom 6. August 2019 - Aktenzeichen VR 130018 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die Zurückweisung seines Eintragungsantrags in das ihn betreffende Vereinsregister.
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