Die Zwischenverfügungen vom 17. und 25. Februar 2021, nicht abgeholfen mit Beschluss vom 26. März 2021 werden aufgehoben und das Amtsgericht Arnsberg - Registergericht - angewiesen, die Eintragung nicht aus dem dort genannten Grund abzulehnen
I.
Der Beteiligte ist der einzige Gesellschafter und Geschäftsführer einer Gesellschaft, die der Verfahrensbevollmächtigte am 9. Februar 2021 zur Eintragung im Handelsregister angemeldet hat. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Veräußerung und Verwaltung von Immobilien. Neben dem Gesellschaftsvertrag und der Gesellschafterliste ist der Anmeldung eine Versicherung des Beteiligten vom 2. Februar 2021 beigefügt, in der er unter Ziff. 2 Buchstabe c) wie folgt heißt:
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