OLG Düsseldorf - Beschluss vom 21.10.2021
3 Wx 182/21
Normen:
GmbHG § 6 Abs. 2 Nr. 3;
Vorinstanzen:
AG Duisburg, vom 31.08.2021

Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines RegistergerichtsEidesstattliche Versicherung eines GeschäftsführersBitte um Erlass eines rechtsmittelfähigen BescheidesUnzulässigkeit einer Zwischenverfügung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2021 - Aktenzeichen 3 Wx 182/21

DRsp Nr. 2021/18175

Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Registergerichts Eidesstattliche Versicherung eines Geschäftsführers Bitte um Erlass eines rechtsmittelfähigen Bescheides Unzulässigkeit einer Zwischenverfügung

Tenor

I.

Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Duisburg vom 31. August 2021 aufgehoben.

II.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GmbHG § 6 Abs. 2 Nr. 3;

Gründe

I.

Der Beteiligte ist Gründungsgesellschafter und bestellter Geschäftsführer der im Beschlusseingang bezeichneten Unternehmergesellschaft. Mit am 11. Juni 2021 notariell beglaubigter Erklärung hat er die Eintragung der Gesellschaft nebst abstrakter Vertretungsregelung und seiner Geschäftsführerbestellung in das Handelsregister beantragt. Dem Antrag beigefügt hat er eine Versicherung als Geschäftsführer, die unter anderem lautet:

"Es liegen keine Umstände vor, aufgrund derer ich nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 3 GmbHG vom Amt eines Geschäftsführers ausgeschlossen wäre.

a)

Während der letzten 5 Jahre wurde ich nicht rechtskräftig verurteilt wegen .... § 265b StGB (Kreditbetrug), § 266 StGB (Untreue) oder § 266a StGB (Vorenthalten oder Veruntreuen von Arbeitsentgelt). Auch im Ausland wurde ich nicht wegen einer vergleichbaren Tat rechtskräftig verurteilt."