Die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Würzburg vom 10.02.2020, Az. RO-3946-12, wird zurückgewiesen.
2.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
3.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000,00 € festgesetzt.
I.
Mit Schreiben vom 04.02.2020 legte die Beteiligte zu 3) (künftig auch: Notarin) dem Amtsgericht - Grundbuchamt - Würzburg gemäß § 15 GBO die Löschungsbewilligung der Beteiligten zu 1) vom 04.02.2020 (URNr. .../2020) und die Löschungsbewilligung der Beteiligten zu 2) vom 16.01.2020 (URNr. zz/2020) vor und beantragte den grundbuchlichen Vollzug dieser Urkunden.
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