1. Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts Dresden im Urteil vom 20.05.2022,
2. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die Staffelung der Streitwertfestsetzung durch den im Urteil vom 20.05.2022 enthaltenen Beschluss des Landgerichts ist nicht statthaft, da die Prozessbevollmächtigten der Beklagten durch die gestaffelte Streitwertfestsetzung nicht mit einem Betrag von mehr als 200,00 € beschwert sind, § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|