Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Kläger vom 18.08.2020 wird die im Schlussurteil des Landgerichts Köln vom 24.06.2020 -
Der Streitwert für den Rechtsstreit wird auf bis zu 11.000,00 € festgesetzt, wobei auf den Klageantrag zu 2) bis zu 5.000,00 € entfallen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet (§ 68 Abs. 3 GKG).
Die Streitwertbeschwerde des Klägervertreters ist zulässig und begründet.
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