Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gotha vom 16. August 2018 aufgehoben und der Vergütungsfestsetzungsbe-schluss vom 21. September 2017 abgeändert. Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung der Beschwerdegegnerin für das Verfahren S
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