Auf die befristete Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Fulda vom 29.12.2020 dahingehend abgeändert, dass die aus der Staatskasse an den Beschwerdeführer zu zahlende Vergütung auf 839,26 € festgesetzt wird.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Das am XX.XX.2013 nichtehelich geborene betroffene Kind hat zunächst zusammen mit seiner Mutter bei seinen Großeltern väterlicherseits gelebt.
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