Auf die Beschwerde wird Nummer 2 des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 18.02.2022 ergänzt und folgender Absatz angefügt:
Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. 50 XXX XXX) findet bezüglich der von ihr erworbenen Grundrenten-Entgeltpunkte nicht statt.
2.Gerichtskosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|