I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 7) vom 05.04.2021 wird der am 29.03.2022 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Iburg (Aktenzeichen:
Das Anrecht der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung GG (Versicherungsnummer ...) in Höhe von 1,0330 Entgeltpunkten in Form des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bleibt Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung vorbehalten.
II. Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; die außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.
III. Der Beschwerdewert wird auf bis zu 1.500 € festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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