AG Würzburg, vom 13.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 7 F 118/22
Beschwerde gegen einen Beschluss zum VersorgungsausgleichGrundrentenzuschlag als bei der internen Teilung gesondert auszuweisendes AnrechtNichtausgleich geringfügiger Anwartschaften als ErmessensentscheidungVorliegen eines Grundes für einen Ausgleich trotz Geringwertigkeit eines Anrechts
OLG Bamberg, Beschluss vom 31.08.2022 - Aktenzeichen 7 UF 161/22
DRsp Nr. 2022/17043
Beschwerde gegen einen Beschluss zum VersorgungsausgleichGrundrentenzuschlag als bei der internen Teilung gesondert auszuweisendes AnrechtNichtausgleich geringfügiger Anwartschaften als ErmessensentscheidungVorliegen eines Grundes für einen Ausgleich trotz Geringwertigkeit eines Anrechts
1. Es handelt sich bei dem sogenannten Grundrentenzuschlag nicht um ein nach § 10 Abs. 2VersAusglG verrechenbares, sondern um ein bei der internen Teilung gesondert auszuweisendes Anrecht vergleichbar den Entgeltpunkten in der allgemeinen Rentenversicherung (Ost).
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