Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Prenzlau vom 16.02.2022 in seinem Ausspruch über den Versorgungsausgleich (Ziffer 2. des Tenors) teilweise (Anrechte der Antragstellerin bei der weiteren Beteiligten zu 1) abgeändert.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin in der allgemeinen Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, Versicherungsnummer ..., zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 0,0283 Entgeltpunkten auf sein Versicherungskonto Nr. ... bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, bezogen auf den 31.10.2020, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin für langjährige Versicherung in der allgemeinen Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, Versicherungsnummer ..., zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 0,0011 Entgeltpunkten auf sein Versicherungskonto Nr. ... bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, bezogen auf den 31.10.2020, übertragen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|