I. Die B-GbR (GbR) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 20. März 1991 durch die Gesellschafter A und S gegründet. Gesellschaftszweck der GbR ist die Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes auf Gut B. Nach § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages haben die Gesellschafter den Beginn der GbR auf den ... zurückbezogen. Zu dem genannten Datum haben die Gesellschafter mit dem damaligen Eigentümer des Gutes B, Herrn G, einen "Kaufvertrag" abgeschlossen, welcher auf den Kauf bzw. die Übernahme von dem Betrieb des Gutes B dienenden Wirtschaftsgütern zielte.
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