BFH, Beschluß vom 12.02.2000 - Aktenzeichen I B 95/99
DRsp Nr. 2001/13299
Beschwerde gegen Kostenentscheidung
1. In Streitigkeiten über Kosten ist Beschwerde nach § 128 Abs. 4FGO nicht gegeben.2. Das gilt auch für die Beschwerde eine Vertreters ohne Vertretungsmacht gegen die ihm gegenüber ergangene Kostenentscheidung.