BFH - Beschluß vom 12.02.2000
I B 95/99
Normen:
FGO §§ 57, 128 Abs. 3, 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 877

Beschwerde gegen Kostenentscheidung

BFH, Beschluß vom 12.02.2000 - Aktenzeichen I B 95/99

DRsp Nr. 2001/13299

Beschwerde gegen Kostenentscheidung

1. In Streitigkeiten über Kosten ist Beschwerde nach § 128 Abs. 4 FGO nicht gegeben. 2. Das gilt auch für die Beschwerde eine Vertreters ohne Vertretungsmacht gegen die ihm gegenüber ergangene Kostenentscheidung.

Normenkette:

FGO §§ 57, 128 Abs. 3, 4 ;
Fundstellen
BFH/NV 2000, 877