Beschwerde gegen PKH-Ablehnung; Erfolgsaussichten i.S.v. § 114 Satz 1 ZPO
BFH, Beschluß vom 13.03.2000 - Aktenzeichen III B 62/99
DRsp Nr. 2000/5964
Beschwerde gegen PKH-Ablehnung; Erfolgsaussichten i.S.v. § 114 Satz 1 ZPO
1. Eine Beschwerde gegen einen FG-Beschluss über die Ablehnung eines PKH-Antrag muss weder einen förmlichen Antrag noch eine Begründung enthalten. Es reicht aus, dass sich das Begehren konkludent und zweifelsfrei aus der Einlegung der Beschwerde und aus den beim FG gestellten Antrag ergibt.2. Zur Frage der hinreichenden Erfolgsaussicht i.S.d. § 114ZPO, wenn der Ast. die einer Schätzung zugrunde liegenden konkreten Tatsachen und Schlussfolgerungen lediglich pauschal bestreitet.