Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin werden die Streitwertbeschlüsse der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 26.01.2023 - unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde - dahin abgeändert, dass der Streitwert für die Gerichtsgebühren erster Instanz auf 30.000,00 EUR festgesetzt wird.
II.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
III.Zur Entscheidung über den verbliebenen Antrag der Prozessbevollmächtigten der Beklagten nach § 33 RVG wird die Sache an das Landgericht zurückgegeben.
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