BFH, Beschluss vom 28.08.2002 - Aktenzeichen IX B 38/02
DRsp Nr. 2002/14005
Beschwerde; Richterbrief
Eine formlose Mitteilung der Rechtsansicht des FG durch einen nicht (allein) zur Entscheidung berufenen Richter ist keine mit der Beschwerde anfechtbare gerichtliche Entscheidung.