Der Kläger und Antragsteller (Antragsteller) führt vor dem Finanzgericht (FG) einen Rechtsstreit wegen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die Jahre 1982 bis 1992. Der Antragsteller begehrt die Zurechnung eines Anteils an Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, weil er wirtschaftlicher Miteigentümer an einem Mietwohngrundstück in X sei. In diesem Verfahren beantragte er Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung eines beim Bundesfinanzhof (BFH) zugelassenen Rechtsanwalts.
Mit Beschluss vom 20. Juli 1999 hat das FG den Antrag abgelehnt, da die Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete.
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