Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. August 2023 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Geschäftswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Aufgrund der Anmeldung vom 18. April 2018 ist für die Beteiligte zu 1 als neuer, geänderter Name der Gesellschaft in ihrem Registerblatt eingetragen worden: "A. Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung", wie im Verschmelzungsvertrag mit der übertragenden D. & P. Rechtsanwälte PartGmbB vom 18. April 2018 vereinbart.
Die Beteiligte zu 2 ist Alleinerbin von Dr. H. D. , der zum 31. Dezember 1980 aus der Rechtsvorgängerin der übertragenden Rechtsanwaltssozietät unter der Einwilligung zur Fortführung seines im Sozietätsnamen enthaltenen Namens ausgeschieden ist.
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