Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 23. Juli 2018
Die Sache wird an das Finanzgericht München zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.
I.
Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) begehrten im Vorfeld der auf den 19. März 2018 (einem Montag) auf 09:30 Uhr terminierten mündlichen Verhandlung mehrfach, zuletzt in einem Schriftsatz vom 15. März 2018, von der Einzelrichterin die Auskunft, ob diese während des Verfahrens telefonisch beim Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt —FA—) auf den Erlass von Änderungsbescheiden hingewirkt habe, die das FA während des Verfahrens erlassen hatte.
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