Auf die Berufungen des Beklagten, des Beigeladenen zu 1. und der Beigeladenen zu 2. und unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 27. Februar 2019 geändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 3. bis 8., die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 78.609 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Besetzung eines halben Vertragsarztsitzes nach partieller Entsperrung des Planungsbereichs Landkreis J..
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