BFH, Beschluß vom 14.02.2002 - Aktenzeichen I R 72/00 - Aktenzeichen I R 73/00 - Aktenzeichen I R 74/00
DRsp Nr. 2002/13879
Besetzungsrüge; Richterablehnung
1. Wird eine Besetzungsrüge erhoben, bedarf es der Darlegung konkreter Tatsachen, aus denen sich dieses Vorbringen schlüssig ergibt. Die "auf Verdacht" vorgebrachte Behauptung genügt nicht.2. Die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig kann nur mit den gegen das Urteil selbst gegebenen Rechtsmitteln gerügt werden.