FG Bremen - Beschluss vom 07.07.2021
2 K 187/17 (3)
Normen:
AO § 90 Abs. 3; AO § 162 Abs. 4; AStG § 1 Abs. 2 Nr. 1; AEUV Art. 56;
Fundstellen:
DStRE 2021, 1080

Besondere Aufzeichnungspflichten eines Steuerpflichtigen für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen mit im EU-Ausland ansässigen nahestehenden Personen hinsichtlich Verwertbarkeit; Festsetzung eines Zuschlags wegen Verspätung oder Fehlens der Vorlage von Aufzeichnungen für die Veranlagungsräume pro Jahr

FG Bremen, Beschluss vom 07.07.2021 - Aktenzeichen 2 K 187/17 (3)

DRsp Nr. 2021/12029

Besondere Aufzeichnungspflichten eines Steuerpflichtigen für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen mit im EU-Ausland ansässigen nahestehenden Personen hinsichtlich Verwertbarkeit; Festsetzung eines Zuschlags wegen Verspätung oder Fehlens der Vorlage von Aufzeichnungen für die Veranlagungsräume pro Jahr

Tenor

1.

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

2.