Die Beteiligten streiten darüber, ob Zahlungen an die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde F-Stadt auf das besondere Kirchgeld angerechnet werden können.
Die Klägerin ist Mitglied der Evangelischen Kirche; ihr Ehemann - der Prozessvertreter - gehört der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde in F-Stadt an.
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