I. Der Antragsteller, Kläger und Revisionskläger (Antragsteller) und seine --im April 1995 verstorbene-- Ehefrau lebten seit ihrer Eheschließung im Jahr 1975 im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Mit Ehevertrag vom 17. Oktober 1990 vereinbarten die Ehegatten, dass die bisher entstandenen Zugewinnansprüche (mit Ausnahme des Wertes der Praxis des Antragstellers) ausgeglichen werden, wobei die Ehegatten ausdrücklich vereinbarten, dass es beim gesetzlichen Güterstand "auch weiterhin bleiben" soll.
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