FG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.09.2005
4 K 46/02
Normen:
EStG § 20 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; FGO § 96 ;

Besserstellung des hinsichtlich der Kapitaleinkünfte unehrlichen Steuerbürgers

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2005 - Aktenzeichen 4 K 46/02

DRsp Nr. 2006/29399

Besserstellung des hinsichtlich der Kapitaleinkünfte unehrlichen Steuerbürgers

1. Die Gleichstellung des unehrlichen Steuerbürgers mit dem ehrlichen ist nicht dadurch herzustellen, dass die Kapitaleinkünfte bei beiden von der Einkommensteuer freizustellen wären, sondern dadurch, dass die Kapitaleinkünfte bei beiden in derselben Weise der Einkommensteuer unterworfen werden. 2. Das FG darf durch seine Entscheidung die Rechtsposition eines Klägers im Vergleich zum Zustand vor Klageerhebung nicht verschlechtern (Verbot der reformatio in peius).

Normenkette:

EStG § 20 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; FGO § 96 ;

Tatbestand:

Die Klägerin (Klin) war in den Streitjahren als Zahnärztin selbständig tätig. Ihre Praxis befand sich in der ... in ...

Mit notariellem Kaufvertrag vom 02. Juni 1984 erwarb die Klin zum Kaufpreis von 1.500.000 DM das mit einem Zweifamilienhaus bebaute Grundstück ... in ... mit allem Zubehör und allen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen. Vom Kauf ausgenommen wurden lediglich die Familienbilder und Bücher des Verkäufers sowie ein Satz Trinkgläser.

Besitz, Nutzen und Gefahr gingen zum 02. Juli 1984 auf die Klin über. Steuern, Lasten und sonstige Abgaben hatte sie ab dem 01. Juli 1984 zu tragen.