I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, setzte in der Vermögensaufstellung auf den 1. Januar 1993 neben anderen (unstreitigen) Pensionsrückstellungen eine Rückstellung in Höhe von ... DM wegen einer Pensionsverpflichtung gegenüber ihrem früheren Geschäftsführer an. Sie war weder in der Handels- noch in der Steuerbilanz zum 31. Dezember 1992 angesetzt.
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