FG Köln - Urteil vom 27.07.2016
3 K 1137/12
Normen:
EStG Abs. 2; UmwStG § 4 Abs. 7;
Fundstellen:
BB 2016, 2837
BB 2016, 2901

Bestandskräftige Feststellung laufender Einkünfte aufgrund einer vermeintlich erfolgten verdeckten Gewinnausschüttung (vGA); Unterwerfen eines erwirtschafteten Veräußerungsverlustes unter das Teileinkünfteverfahren

FG Köln, Urteil vom 27.07.2016 - Aktenzeichen 3 K 1137/12

DRsp Nr. 2016/17859

Bestandskräftige Feststellung laufender Einkünfte aufgrund einer vermeintlich erfolgten verdeckten Gewinnausschüttung (vGA); Unterwerfen eines erwirtschafteten Veräußerungsverlustes unter das Teileinkünfteverfahren

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG Abs. 2; UmwStG § 4 Abs. 7;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob die im Feststellungsbescheid 2006 der Klägerin aufgrund einer vermeintlich an den Beigeladenen erfolgten verdeckten Gewinnausschüttung bestandskräftig festgestellten laufenden Einkünfte, die unter §§ 3 Nr. 40, 3c Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 4 Abs. 7 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) fallen, im Streitjahr 2009 dazu führen, dass ein vom Beigeladenen erwirtschafteter Veräußerungsverlust dem Teileinkünfteverfahren zu unterwerfen ist.