I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wurde vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) mit Bescheid vom .. August 1997 als Prokuristin einer in Konkurs geratenen GmbH für deren rückständige Steuern und steuerliche Nebenleistungen in Haftung genommen. Der Bescheid wurde bestandskräftig. Mit Schriftsatz vom .. November 2001 beantragte die Klägerin beim FA die Rücknahme des Haftungsbescheids. Das FA lehnte den Antrag ab und verwies zur Begründung auf die Bestandskraft des Haftungsbescheids. Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg.
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