Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit Landesarbeitsgericht Köln -
Die weiteren durch die Anfechtung des Vergleichs entstandenen Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob ein gerichtlicher Vergleich vor dem Berufungsgericht den Rechtsstreit beendet hat.
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