Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Der Kläger war in den Streitjahren (1980 bis 1986) bei einem Speditionsunternehmen als Arbeitnehmer tätig. Er hatte Einfluss darauf, welche selbständigen Fuhrunternehmer dieses als Subunternehmer einsetzte. Von der Inhaberin eines solchen Fuhrunternehmens, Frau Y, erhielt der Kläger in den Streitjahren Bestechungsgelder für das (bevorzugte) Zuteilen von (vorteilhaften) Fahraufträgen. Nach dem Aufdecken der Unregelmäßigkeiten und dem Ausscheiden des Klägers bei seiner Arbeitgeberin schloss er im Streitjahr 1986 mit der Familie Y einen Vergleich und vereinbarte, zur Abgeltung aller Ansprüche dieser Firma und der Angehörigen der Familie Y 200 000 DM zu zahlen.
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