Bestehen einer gewerbesteuerpflichtigen Personengesellschaft oder einer Arbeitsgemeinschaft
FG München, Urteil vom 29.03.2006 - Aktenzeichen 10 K 2847/03
DRsp Nr. 2006/20840
Bestehen einer gewerbesteuerpflichtigen Personengesellschaft oder einer Arbeitsgemeinschaft
1. Unter einer Arbeitsgemeinschaft i.S. von § 2aGewStG ist ein Zusammenschluss von Unternehmern zu dem Zweck der gemeinsamen Ausführung eines Auftrags zu verstehen. Der Geltungsbereich dieser Ausnahmevorschrift wird jedoch überschritten, wenn der Zweck der Gesellschaft nicht nur auf die Erfüllung eines Werkvertrags oder Werkliefervertrags gerichtet ist, sondern auch die Vermarktung sowie die Übertragung des Wohnungseigentums an mehreren Wohnungen umfasst.2. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse besteht keine Arbeitsgemeinschaft, sondern eine selbst gewerbesteuerpflichtige Personengesellschaft, wenn zwei Unternehmer auf unbestimmte Zeit eine vom Zweck her allgemein auf die Sanierung von Altbauobjekten ausgerichtete, nicht etwa auf nur ein bestimmtes Projekt beschränkte GbR gegründet haben, die "sämtliche Tätigkeiten nach § 34cGewO " ausüben sollte, und weder aus dem Gesellschaftsvertrag noch aus der Gewerbeanmeldung noch aus den ursprünglich abgegebenen Feststellungserklärungen eine Einengung des Tätigkeitsbereichs auf die Zweckbestimmung einer Arbeitsgemeinschaft ersichtlich ist.
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