FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.11.2007
1 K 1663/06
Normen:
NATOTrStat Art. X Abs. 1 S. 1; EStG § 1 Abs. 1 S. 1; AO § 8;

Bestehen einer unbeschränkten Steuerpflicht im Inland durch Aufenthalt von Personen als Mitglieder einer Truppe, eines zivilen Gefolges oder technische Fachkräfte

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.11.2007 - Aktenzeichen 1 K 1663/06

DRsp Nr. 2021/7451

Bestehen einer unbeschränkten Steuerpflicht im Inland durch Aufenthalt von Personen als Mitglieder einer Truppe, eines zivilen Gefolges oder technische Fachkräfte

Mitglieder einer Truppe, eines zivilen Gefolges oder technische Fachkräfte halten sich "nur in dieser Eigenschaft" im Sinne von Art. X Abs. 1 Satz 1 NATOTrStat im Inland auf, wenn nach den gesamten Lebensumständen erkennbar ist, dass die betreffende Person in dem maßgeblichen Zeitraum fest entschlossen war, nach Beendigung ihres Dienstes in den Ausgangsstaat oder in ihren Heimatstaat zurückzukehren

Tenor

I.

Die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1997 bis 2000 vom 5. April 2002 und 19. Juli 2004 sowie die Einspruchsentscheidung vom 8. April 2003 werden aufgehoben.

II.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

III.

Das Urteil ist hinsichtlich der vom Beklagten zu tragenden Kosten vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

NATOTrStat Art. X Abs. 1 S. 1; EStG § 1 Abs. 1 S. 1; AO § 8;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten des gerichtlichen Verfahrens, das sich im zweiten Rechtsgang befindet, ist streitig, ob eine unbeschränkte Steuerpflicht im Inland besteht.