FG Münster - Urteil vom 27.02.2002
7 K 2392/99 E
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 Buchst. b ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1374

Bestehen eines anderen Arbeitsplatzes in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers

FG Münster, Urteil vom 27.02.2002 - Aktenzeichen 7 K 2392/99 E

DRsp Nr. 2003/14038

Bestehen eines anderen Arbeitsplatzes in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers

Dem Steuerpflichtigen steht in den Räumlichkeiten seines Arbeitgebers auch dann ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, wenn dieser von dem Steuerpflichtigen nicht ständig allein genutzt werden kann. Die bestehende Möglichkeit, die individuell anfallenden Arbeiten in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers durchzuführen zu können, reicht zur Annahme eines Arbeitsplatzes beim Arbeitgeber aus.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 Buchst. b ;

Tatbestand:

Streitig ist im Rahmen der Einkommensteuer- (ESt) Veranlagungen 1996 und 1997, ob Aufwendungen eines Polizeibeamten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig sind.